Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lakeside IT GmbH

2.2 / 20.07.2023

1 Geltungsbereich / Bindungsfrist

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Geschäftsbeziehungen der Lakeside IT GmbH, Werkstrasse 2, 8806 Bäch SZ (nachfolgend „Lakeside IT“) mit ihren Kunden.

1.2 Lakeside IT bietet Kunden verschiedene IT-Leistungen an. Abhängig von den konkret vereinbarten Leistungen gelten ergänzend zu diesen AGB Besondere Vertragsbedingungen (nachfolgend „BVB“). Diese AGB sowie die BVB sind jeweils unter https://lakeside-it.ch/agb online abrufbar. Im Falle von Widersprüchen gehen die BVB diesen AGB vor.

1.3 Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den zwischen Lakeside IT und dem Kunden vereinbarten Angebots-/Bestell-/Vertragsunterlagen (nachfolgend gemeinsam „Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschliesslich etwaiger Anlagen) und den AGB / BVB geht das Angebot vor. Weitere in den AGB / BVB referenzierte Dokumente kommen nachrangig hierzu zur Anwendung.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen / Einkaufsbedingungen des Kunden werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Lakeside IT bestätigt dies im Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausdrücklich in schriftlicher Form ; die Textform ist ausgeschlossen. Dem Kunden ist bewusst, dass der Beginn der Leistungserbringung durch Lakeside IT unter keinen Umständen als Akzeptanz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Einkaufsbedingungen des Kunden zu verstehen ist.

1.5 Lakeside IT behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen . Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil.

1.6 Führt die Anpassung der Lakeside IT für den Kunden zu einer wesentlichen Veränderung hinsichtlich der Leistungen, so kann der Kunde innert 30 Tagen auf Monatsende kündigen und erhält bei Dauerschuldverhältnissen (fortlaufenden Dienstleistungen) eine pro Rata Rückvergütung zurück. Preisänderungen treten für bestehende Kunden jeweils erst auf den Zeitpunkt der nächsten automatischen Vertragsverlängerung in Kraft.

1.7 Angebote von Lakeside IT sind gegenüber Kunden, immer freibleibend; erst die Bestellung / Beauftragung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar.

1.8 Lakeside IT setzt zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Lakeside IT ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird Lakeside IT den Kunden über den Ersatz informieren.

1.9 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab. Vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Preise berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung im Angebot unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist Lakeside IT berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.

2 Allgemeine Pflichten des Kunden

2.1 Der Kunde erkennt seine (in diesen AGB / den jeweils anwendbaren BVB) und ggf. zusätzlich im Angebot genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Lakeside IT und damit als seine vertraglichen Pflichten an.

2.2 Der Kunde benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für Lakeside IT und eine Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei Lakeside IT.

2.3 Der Kunde wird Lakeside IT jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Lakeside IT binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name / Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich beim Kunden um eine juristische Person handelt; Anschrift / Geschäftssitz; Telefon sowie E-Mail.

2.4 Erfüllt der Kunde eine Pflicht zur Mitwirkung nicht, nicht ordnungsgemäss oder verspätet und kann Lakeside IT seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäss erbringen, so ist Lakeside IT für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird Lakeside IT dem Kunden zu den vereinbarten Preisen zusätzlich in Rechnung stellen. Sonstige Rechte von Lakeside IT wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle in diesen AGB, den BVB und in unseren Angeboten vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer hinzukommt. Preise, Zahlungswege und -arten sowie Zeitpunkte für eine Rechnungsstellung werden im Angebot festgelegt.

3.2 Sofern sich die Vergütung nach geleisteten „Personentagen“ o.ä. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden pro Person in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr an Werktagen am Sitz von Lakeside IT (Montag-Freitag) . Lakeside IT rechnet Aufwände pro begonnene Viertelstunde ab.

3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zahlbar. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen. Der Verzug des Kunden tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Eventuell anfallende Bankgebühren (insbesondere bei Auslandszahlungen) trägt der Kunde selbst. Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er diese nicht innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich und objektiv begründet beanstandet hat.

3.4 Lakeside IT versendet Rechnungen per E-Mail an den Kunden. Auf Wunsch des Kunden erfolgt gegen Aufpreis von CHF 2,00 pro Rechnung ein postalischer Versand der Rechnungen.

3.5 Lakeside IT darf die monatlichen Preise für wiederkehrende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier (4) Monate nach Beginn der Laufzeit des Vertrags. Die Preiserhöhung für Teilleistungen ist nur möglich, wenn diese bereits mindestens für vier (4) Monate vereinbart waren. Die Preiserhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass die von Lakeside IT vorgenommene Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgte.

3.6 Im Falle einer Preiserhöhung nach Ziffer 3.5 kann der Kunde innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen hingewiesen haben.

3.7 Lakeside IT behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über CHF 500,00 netto . Lakeside IT behält sich ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer (1 ) Woche nach, so kann Lakeside IT vom Vertrag zurücktreten

3.8 Lakeside IT kann mit Eintritt des Verzugs Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten verlangen.

3.9 Die Erbringung der Leistungen durch Lakeside IT im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde

3.9.1 für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Preise oder der Kunde leistet nur eine Teilzahlung oder3.9.2 in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit der Bezahlung der vereinbarten Preise in Höhe eines Betrages, der die Preise für zwei (2) Monate erreicht,
in Verzug ist Lakeside IT berechtigt,
3.9.3 seine Leistungen bis zur Zahlung der Preise zu sistieren oder
3.9.4 die betroffenen Leistungen oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Neben den Preisen, für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbachten Leistungen steht Lakeside IT eine Abgeltungsgebühr in Höhe der vereinbarten Preise für die Zeit von der Kündigung bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit zu. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Lakeside IT kein oder ein geringerer Schaden als die Abgeltungsgebühr entstanden ist. Wird dieser Nachweis erbracht, ist nur der nachgewiesene Schaden zu ersetzen. Sonstige weitergehende Rechte von Lakeside IT wegen Verzugs bleiben unberührt. Die Beendigung des Vertrags entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Einstellung genutzten Leistungen.

3.10 Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch Lakeside IT anfallen, werden dem Kunden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, stellt Lakeside IT für Reisen an Kundenstandorte, mit der im Angebot vereinbarten Pauschale in Rechnung.

3.11 Kostenvoranschlag: Soweit nicht anders vereinbart, erstellt die Lakeside IT gegenüber dem Kunden für Reparatur- und Supportfälle einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag wird bei Nichtausführung mit CHF 99 in Rechnung gestellt. Die Lakeside IT behält sich vor, Arbeiten unter-halb der Preisgrenze eines Kostenvoranschlags direkt und ohne Einholung einer Bestätigung beim Kunden, auszuführen. Bei Nichterteilung des Auftrages innert 14 Tagen nach Zustellung des Kostenvoranschlages ist die Lakeside IT berechtigt, allfällige vom Kunden erhaltene Produkte auf Kos-ten und Risiko des Kunden an diesen zurückzusenden und den Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen. Die Gültigkeit des Kostenvoranschlages erlischt mit Rücksendung des Gerätes.

4 Haftung

4.1 Lakeside IT haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von Lakeside IT, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Lakeside IT haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit.

4.2 Des Weiteren wird die Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen .

4.3 In jedem Fall ist die Haftung von Lakeside IT für indirekte Schäden (hierzu zählen insbesondere durch Betriebsunterbrechung und -einschränkung verursachte Schäden), entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden ausgeschlossen.

4.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von Lakeside IT und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

4.5 Die Haftung von Lakeside IT für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4.6 Soweit gemäss Angebot Lakeside IT für die Sicherung von Daten des Kunden nicht verantwortlich ist, ist im Fall von Datenverlusten die Haftung von Lakeside IT auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemässer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre.

4.7 Lakeside IT haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, unvorhersehbare behördliche Restriktionen etc. Kann Lakeside IT ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Leistungserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. Lakeside IT haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden durch das Hinausschieben entstehen.

5 Abwerbe- und Anstellungsverbot

5.1 Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Lakeside IT dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Lakeside IT in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

6 Geheimhaltung und Datenschutz

6.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäss eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von Lakeside IT. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.

6.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Auch die Konditionen des Angebots unterliegen der Geheimhaltung.

6.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein zugänglich sind oder waren, (b) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (d) die Informationen rechtmässig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.

6.4 Lakeside IT wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in der Schweiz gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit Lakeside IT im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird Lakeside IT ausschliesslich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

6.5 Die Geheimhaltungspflichten bestehen für drei Jahre über das Ende des jeweiligen Vertrages fort.

7 Laufzeit und Kündigung

7.1 Soweit nicht im Angebot abweichend geregelt, erbringt Lakeside IT die vereinbarten Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ab Bereitstellung unbefristet zunächst für die im Angebot genannte Mindestvertragslaufzeit.

7.2 Über die im Angebot vereinbarten Kündigungsfristen hinaus hat der Kunde kein Recht zum Widerruf oder zur ordentlichen Kündigung, insbesondere nicht während der Mindestvertragslaufzeit.

7.3 Unbeschadet etwaiger Rechte zur ordentlichen Kündigung von Leistungen bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, hat die kündigende Partei vor Kündi-gung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen.

7.4 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen .

8 Allgemeine Bestimmungen

8.1 : Die Parteien dürfen ihre Firmen und Marken gegenseitig öffentlich (v.a. auf der Unternehmens-Website oder in Broschüren) als Referenz verwenden. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, auf Grundlage einer separaten Vereinbarung für Lakeside IT als Referenzkunde aufzutreten .

8.2 Liefertermine: Die Lakeside IT ist bestrebt, Aufträge möglichst rasch zu erledigen und Liefertermine strikte einzuhalten. Verbindlich sind jedoch ausschliesslich Termine, welche ausdrücklich und schriftlich als ‘verbindlich’ gekennzeichnet wurden, ansonsten gelten Termine als Richtwerte. Kann die Lakeside IT einen ausdrücklich als verbindlich zugesicherten Termin aufgrund eigener Fahrlässigkeit oder aufgrund einer zulässigen Übertragung ihrer Verpflichtungen auf Hilfspersonen oder Dritte nicht einhalten, sind alle Schadenersatz-, Rücktritts-, Ersatzvornahme- und weiteren Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Erbringung der Dienstleistung ausgeschlossen. Mit dem Kunden vereinbarte Termine verlängern sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs der Lakeside IT liegen (wie höhere Gewalt, Verzögerungen durch Sub-Unternehmer oder andere Hilfspersonen, Betriebsstörungen usw.), oder wenn der Kunde seinen Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten unvollständig oder verspätet nachgekommen ist. In letzterem Fall behält sich die Lakeside IT Preisänderungen vor.

8.3 Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lakeside IT ausgeschlossen.

8.4 Die Verrechnung durch den Kunden ist nur mit Zustimmung des Lakeside IT möglich.

8.5 Änderungen und Ergänzungen zum Angebot oder der AGB / BVB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

8.6 Ist nach den AGB / BVB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform (z.B. Mitteilungen per E-Mail) aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.

8.7 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschliesslich Schweizer Recht unter weitestgehendem Ausschluss von internationalen Konventionen (beispielsweise UN-Kaufrecht), soweit ein Ausschluss zulässig und möglich ist.

8.8 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Lakeside IT.

9 Salvatorische Klausel

9.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.